Badheizkörper in der Mietwohnung: Ihre Rechte und Pflichten als Mieter 2025

Badheizkörper Mietrecht: Rechte und Pflichten

Wer ist für den defekten Badheizkörper verantwortlich? Dürfen Mieter einen modernen Heizkörper selbst einbauen? Was passiert beim Auszug? Das deutsche Mietrecht regelt diese Fragen klar – doch viele Mieter und Vermieter kennen ihre Rechte nicht. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten mietrechtlichen Aspekte rund um Badheizkörper und gibt praktische Handlungsempfehlungen für 2025.

Grundsatz: Wer ist wofür verantwortlich?

Vermieterpflichten (§ 535 BGB)

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Das bedeutet:

  • Funktionierende Heizung: Der Badheizkörper muss heizen können
  • Instandhaltung: Reparaturen gehen zu Lasten des Vermieters
  • Ersatz bei Verschleiß: Alter Heizkörper wird durch neuen ersetzt
  • Heizperiode einhalten: 1. Oktober bis 30. April mindestens 20-22°C möglich

Mieterpflichten

  • Pflegliche Behandlung: Keine mutwillige Beschädigung
  • Mängelmeldung: Defekte unverzüglich melden (§ 536c BGB)
  • Mitwirkung bei Reparatur: Zugang zur Wohnung gewähren
  • Winterfestigkeit: Frostschäden durch Nichtnutzung vermeiden

Häufige Situationen und Rechtslage

Situation 1: Der Badheizkörper ist defekt

Defekter Badheizkörper: Vorgehensweise
Schritt Aktion Frist
1 Mangel schriftlich beim Vermieter melden Unverzüglich
2 Frist zur Behebung setzen (empfohlen) 7-14 Tage
3 Bei Nichtreaktion: Nachfrist + Mietminderung ankündigen 7 Tage
4 Mietminderung durchführen (wenn gerechtfertigt) Ab Mangelanzeige
5 Bei weiterem Verzug: Selbstvornahme oder Klage Nach Ablauf Frist

Mietminderung bei defektem Badheizkörper

Bei einem nicht funktionierenden Badheizkörper kann die Miete gemindert werden. Die Höhe hängt von der Beeinträchtigung ab:

Mietminderung Richtwerte (Gerichtsurteile)
Mangel Minderung Urteil/Quelle
Heizung komplett ausgefallen (Winter) 70-100% LG Berlin, AG Köln
Bad nicht beheizbar (nur Bad) 10-20% AG Hamburg
Heizung teilweise defekt (noch warm) 5-15% Verschiedene
Heizkörper undicht (tropft) 5-10% AG München
Heizung funktioniert, aber Geräusche 5-10% AG Düsseldorf
Außerhalb Heizperiode (Sommer) 0-5% Gering, da nicht benötigt

Wichtig: Mietminderung nur ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige! Vorher keine rückwirkende Minderung möglich.

Situation 2: Mieter möchte neuen Heizkörper einbauen

Viele Mieter wünschen sich einen moderneren oder schöneren Badheizkörper. Die Rechtslage:

Eigener Heizkörper-Einbau durch Mieter
Aspekt Rechtslage
Genehmigungspflicht Ja – schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich
Ohne Genehmigung Unzulässige bauliche Veränderung
Folgen ohne Genehmigung Rückbau auf Mieterkosten, ggf. Kündigung
Wer trägt Kosten? Mieter (es sei denn, Vermieter stimmt Übernahme zu)
Rückbau bei Auszug Ja, es sei denn anders vereinbart

Tipps für die Genehmigungsanfrage

  • Schriftlich anfragen: E-Mail oder Brief mit Lesebestätigung
  • Konkret beschreiben: Welcher Heizkörper, welche Änderungen
  • Vorteile betonen: Energieeffizienz, Wertsteigerung
  • Angebot machen: Z.B. Heizkörper beim Auszug überlassen
  • Ablehnung akzeptieren: Vermieter muss nicht zustimmen

Situation 3: Elektrischer Heizkörper statt Zentralheizung

Dürfen Mieter einen elektrischen Zusatzheizkörper aufstellen?

Elektrische Zusatzheizung: Rechtslage
Variante Erlaubt? Einschränkung
Mobile Elektro-Heizung (Steckdose) Ja Keine bauliche Veränderung
Festinstallierter Elektro-Heizkörper Mit Genehmigung Bauliche Veränderung
Infrarot-Panel (aufgehängt) Mit Genehmigung Bohrlöcher = Veränderung
Freistehende Infrarot-Heizung Ja Keine Befestigung

Stromkosten: Trägt der Mieter (sofern Strom im Mietvertrag nicht pauschalisiert)

Situation 4: Auszug – was passiert mit Änderungen?

Rückbaupflicht bei Auszug
Situation Rückbaupflicht? Kosten trägt
Heizkörper mit Genehmigung getauscht Ja, außer anders vereinbart Mieter
Heizkörper ohne Genehmigung getauscht Ja Mieter
Elektroheizkörper selbst montiert Ja Mieter
Mobiler Elektro-Heizkörper Nein (mitnehmbar)
Vermieter übernimmt Heizkörper Nein Ggf. Ablöse an Mieter

Vereinbarung über Verbleib treffen

Empfehlung: Bei wertvollen Änderungen schriftliche Vereinbarung treffen:

  • Heizkörper verbleibt in der Wohnung
  • Vermieter zahlt Ablöse von €X
  • Alternativ: Kein Rückbau, keine Ablöse

Heizperiode: Wann muss es warm sein?

Gesetzliche Mindesttemperaturen

Mindesttemperaturen Mietwohnung
Raum Tagsüber (6-23 Uhr) Nachts (23-6 Uhr)
Wohnräume 20-21°C 18°C
Badezimmer 21-22°C 18°C
Küche 18-20°C 16°C
Schlafzimmer 18°C 16°C
Flur/Treppenhaus 15°C 12°C

Heizperiode

  • Standard: 1. Oktober bis 30. April
  • Verlängerung: Bei Außentemperatur unter 16°C auch davor/danach
  • Sommer-Ausnahme: Keine Heizpflicht bei über 16°C Außentemperatur

Was wenn der Vermieter nicht heizt?

  1. Mängelanzeige (schriftlich, mit Frist)
  2. Mietminderung ankündigen und durchführen
  3. Selbstvornahme: Elektrische Zusatzheizung kaufen, Kosten vom Vermieter fordern
  4. Klage: Auf Instandsetzung oder Schadensersatz
  5. Im Extremfall: Fristlose Kündigung (§ 543 BGB bei erheblichem Mangel)

Nebenkosten: Wer zahlt was?

Kostenzuordnung Badheizkörper
Kostenart Trägt Vermieter Trägt Mieter
Anschaffung Heizkörper
Installation/Austausch
Reparatur (normaler Verschleiß)
Reparatur (Mieter-Verschulden)
Heizkosten (laufend) ✓ (Nebenkostenabrechnung)
Wartung Heizung (anteilig) ✓ (umlagefähig)
Entlüften Heizkörper ✓ (Mieterpflicht)
Strom für Elektro-Zusatzheizung

Umlagefähige Kosten nach BetrKV

Folgende Heizungskosten dürfen auf Mieter umgelegt werden (Betriebskostenverordnung):

  • Brennstoffkosten (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme)
  • Betriebsstrom der Heizungsanlage
  • Wartung und Prüfung der Heizungsanlage
  • Reinigung von Heizungsanlage und Schornstein
  • Kosten für Verbrauchserfassung (Ablesedienst)

Nicht umlagefähig: Reparaturen, Austausch von Heizkörpern, Modernisierung

Modernisierung: Rechte und Duldungspflicht

Wann muss der Mieter Modernisierung dulden?

Der Vermieter darf modernisieren (§ 555d BGB), wenn:

  • Energieeinsparung: Effizientere Heizung, bessere Dämmung
  • Gebrauchswertsteigerung: Komfortverbesserung
  • Gesetzliche Pflicht: Z.B. neues GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Voraussetzungen

  1. Ankündigung 3 Monate vorher (schriftlich)
  2. Umfang der Maßnahme beschreiben
  3. Voraussichtliche Mieterhöhung angeben
  4. Beginn und Dauer nennen

Mieterhöhung nach Modernisierung

Modernisierungsumlage
Regelung Details
Umlagefähig 8% der Modernisierungskosten pro Jahr
Kappungsgrenze (6 Jahre) Max. €3/m² bei Miete unter €7/m², sonst €2/m²
Fördermittel Werden von Kosten abgezogen
Erhaltungsanteil Muss abgezogen werden (keine Umlage für Reparaturanteil)

Beispiel: Neuer Badheizkörper kostet €400, davon €200 Erhaltung (alter war defekt). Modernisierungsanteil: €200. Jährliche Umlage: €16 (= €1,33/Monat).

Besondere Situationen

Einbauküche mit Heizkörper

Wenn der Heizkörper hinter einer Einbauküche liegt:

  • Vermieter-Einbauküche: Vermieter muss Zugang ermöglichen
  • Mieter-Einbauküche: Mieter muss bei Reparatur Zugang schaffen
  • Kosten für Aus-/Einbau Küche: Trägt wer Küche eingebaut hat

Leerstand und Frostschutz

Steht die Wohnung leer (z.B. zwischen Mietern):

  • Vermieterpflicht: Frostschutz (mindestens 5-6°C)
  • Bei Frostschaden: Vermieter haftet für Folgeschäden
  • Empfehlung: Heizkörper auf Frostsicherung (* oder Schneeflocke)

WG und Untermietverhältnisse

In WGs gilt:

  • Hauptmieter gegenüber Vermieter: Normale Mieterrechte/-pflichten
  • Untermieter gegenüber Hauptmieter: Wie Vermieter-Mieter-Verhältnis
  • Mängel melden: Untermieter an Hauptmieter, dieser an Vermieter

Checkliste: Badheizkörper-Rechte als Mieter

Bei Einzug

  • ☐ Zustand des Heizkörpers im Übergabeprotokoll dokumentieren
  • ☐ Funktion testen (heizt er?)
  • ☐ Optische Mängel fotografieren
  • ☐ Thermostat auf Funktion prüfen

Während Mietzeit

  • ☐ Mängel schriftlich melden
  • ☐ Fristen dokumentieren
  • ☐ Eigene Änderungen nur mit Genehmigung
  • ☐ Vereinbarungen schriftlich festhalten

Bei Auszug

  • ☐ Rückbaupflicht prüfen
  • ☐ Ggf. Ablöse vereinbaren
  • ☐ Ursprungszustand dokumentieren
  • ☐ Übergabeprotokoll mit Heizkörper-Zustand

Die Prometheus-Serie für Mieter: Flexible Lösungen

Für Mieter bieten sich besonders flexible Lösungen an:

  • Elektrische Standmodelle: Keine Befestigung, bei Auszug mitnehmbar
  • Dual-Fuel als Ergänzung: Elektrisches Heizelement für vorhandenen Heizkörper (ggf. mit Vermieter-OK)
  • Qualitätsdokumentation: Bei Verhandlung mit Vermieter wertvoller als Billigprodukt

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter – oft sind Vermieter für Modernisierungen offen, besonders wenn Sie einen Teil der Kosten übernehmen oder den Heizkörper bei Auszug zurücklassen.

Fazit: Rechte kennen, richtig handeln

Das Mietrecht bei Badheizkörpern ist klar geregelt:

  • Vermieter: Verantwortlich für Funktionsfähigkeit und Instandhaltung
  • Mieter: Muss Mängel melden, pfleglich behandeln, darf nicht eigenmächtig ändern
  • Änderungen: Nur mit schriftlicher Genehmigung
  • Mietminderung: Bei Defekt möglich (10-20% für Bad)
  • Auszug: Grundsätzlich Rückbau eigener Änderungen

Dokumentieren Sie alles schriftlich – bei späteren Streitigkeiten zählen nur Beweise.

Tipp: Viele Vermieter freuen sich über engagierte Mieter, die ihr Bad aufwerten möchten. Ein freundliches Gespräch und ein konkreter Vorschlag können Türen öffnen, die mit Forderungen verschlossen bleiben.